Nationalpark

Gründung eines neuen Nationalparks

Was ist der Verlauf einer Gründung und welche Punkte muss man beachten?

Verlauf der Gründung eines neuen Nationalparks

Der Gründungsprozess eines Nationalparks ist in zwei, respektive drei, Phasen unterteilt. Die Sondierung des Gebiets, eine Testphase und die endgültige Inbetriebnahme des Parks.

Bevor überhaupt etwas passieren kann, muss man sich zuerst über die Zielsetzung für den Nationalpark einig werden. Oder ganz konkret: Was bringt unserer Region ein Nationalpark? Die wichtigsten Argumente sind der Schutz von Flora und Fauna, die natürliche Entwicklung des Gebietes und die Förderung der Wirtschaft, des Tourismus und der wissenschaftlichen Forschung.

Erste Phase:
Das Ziel dieser Phase ist die Einholung des Okays des BAFU (Ehemals BUWAL, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft; Jetzt Bundesamt für Umwelt). Alles beginnt mit der Grundlagenstudie. Das heisst die mögliche Nationalparksgründung wird im Kanton diskutiert und es werden erste parlamentarische Vorstösse im Landrat gewagt. Nach diesem ersten Schritt muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Das Ziel dieser Studie ist es, herauszufinden ob das naturräumliche Potenzial einem Wildschutzgebiet, oder in diesem Falle einem Nationalpark, entspricht und ob ein solcher Park von der Bevölkerung erwünscht wäre. Um das festzustellen müssen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Kann das Gebiet überhaupt den Anforderungen des BAFU und der örtlichen Heimatschutzgesetze gerecht werden?
  • Welche Parkperimeter (Einteilung der Nationalparkfläche) kommen in Frage?
  • Welche Chancen und Einschränkungen entstehen im Bezug auf die Wirtschaftstätigkeit der Region? (Mehr oder weniger Arbeitsplätze?)
  • Ist die Entwicklung Positiv?

Nach der Beantwortung dieser Fragen wird ein Antrag an das BAFU gestellt, der Erläuterungen zur späteren Projektträgerschaft, Hinweise zum Management (dem „Fahrplan“ der Unternehmung) und Überlegungen zur Zonierung und Finanzierung. Damit die zweite Phase, die Projektierung, genehmigt wird, muss alles nachgewiesen werden können. Die ganze Aktion dauert etwa ein Jahr und wird von einer Justizdirektion überwacht.

Wald im Nationalpark
Im Nationalpark, bei über hundertjährigen Bergföhren

Zweite Phase:
Nachdem das BAFU das Projekt genehmigt hat, wird ein kleines Stück Land, eine Experimentierfläche vergeben. Auf dieser Parzelle wird jetzt sozusagen ein Mininationalpark gebaut. Da noch keine Stiftungen für den Park ins Leben gerufen wurden, übernimmt das BAFU ungefähr 85% der Gesamtkosten. In dieser Phase geht es vor allem darum zu sehen ob das System und der Aufbau funktionieren und wie die einheimische Bevölkerung darauf reagiert. Unter dem Thema Aufbau sind die rechtliche Absicherung, die Öffentlichkeitsarbeit, die finanzielle Abstützung und die Nationalparkordnung zusammengefasst.

Die Dauer dieses Gründungsabschnitts beträgt etwa sechs bis zehn Jahre. Erst dann kann der eigentliche Betrieb aufgenommen werden.

Rechtliche Grundlagen eines neuen Nationalparks

Heute (Juni 2005) ist das Thema einer weiteren Nationalparkgründung sehr aktuell. Welches sind die Gemeinsamkeiten und welches die Unterschiede zum bereits bestehenden bündner Nationalpark, rechtlich gesehen?

Für einen zweiten schweizerischen Nationalpark wird ein neues Bundesgesetz, das sich kaum vom bündnerischen unterscheidet, verfasst. Der einzig wichtige Unterschied liegt bei der Trägerschaft. Es wird keine Stiftung mehr gegründet, sindern ein regionaler Trägerverein. Gründe für diese Änderung ist, dass die Gemeinden und Privatleute mehr Mitspracherecht fordern. Der grosse Nachteil der Stiftung ist, dass die Städte, die nicht betroffen sind, mehr Mitspracherecht als die Nationalparkanwohner hatten. Des Weiteren wird sich auch noch die Nationalparkordnung stark von der im Kanton Graubünden bestehenden unterscheiden. Allgemein werden die Besucherregeln etwas lockerer. In bestimmten Gebieten darf man den Weg verlassen und der Park will ausgewählte Regionen auch im Winter für die Besucher geöffnet halten. In einem neuen Nationalpark will man die Alpwirtschaft nicht mehr so stark beeinträchtigen. Es werden grosse Teile der Weiden beibehalten. Man wird auch menschliche Eingriffe in der Flora akzeptieren (z.B. ein Lawinenschutzwald wird weiterhin beforstet).

Fazit: Das primäre Ziel bleibt weiterhin das Schützen und Erhalten der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, aber es soll auch ein gesundes Zusammenleben zwischen Mensch und Natur gefördert werden.

Arve
Einzelne Arve auf der Wiese